Nutzungsbedingungen SWU Trail Blaustein

  1. Der SWU-Trail-Blaustein ist eine öffentliche Sportanlage der Sektionen Ulm und SSV Ulm 1846 des Deutschen Alpenvereins (nachfolgend DAV), die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht.
  2. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen des DAV bzw. dessen Beauftragten, der Stadt Blaustein sowie des Forstamts sind Folge zu leisten. Die Strecke befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Entsprechendes Verhalten der Nutzer ist erforderlich. Das Abspielen von lauter Musik sowie offenes Feuer ist verboten.
  3. Der DAV ist bestrebt, die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf der Anlage festgestellt werden, wird um sofortige Info an die angegebenen Kontaktdaten gebeten.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren je nach gewählter Strecke leichtes (!) bis hohes (!!!) fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt. Der DAV bzw. dessen Beauftragte sind befugt, Biker von der Benutzung der Anlage ganz oder teilweise auszuschließen, die durch die Strecke überfordert sind.
  5. Die Benutzung der Anlage bzw. der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Anlage bzw. der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat die Anlage bzw. den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.
  6. Der DAV haftet für keine durch die Nutzung der Anlage bzw. deren Strecken verursachten Schäden am Eigentum oder sonstigen Vermögen der Nutzer. Darüber hinaus ist auch jede Haftung des DAV für durch die Nutzung der Anlage bzw. deren Strecken verursachte Personenschäden ausgeschlossen.
  7. lm Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über die europaweite Notrufnummer 112 zu verständigen. Dieser Notruf kann auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten, danach wieder einschalten und anschließend 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke der Verletzte zu finden ist. (Anfahrt über Lotsenpunkt A oder B wird auf den Streckenschildern angegeben). Das Rettungspersonal ist zum Unfallort zu führen.
  8. Bei Sturm, Unwetter, Nässe, Eis, Schnee, bei akuten Sturm- oder Unwetterwarnungen, sowie nach Einbruch der Dunkelheit ist die Benutzung der Strecke für jedermann untersagt.
  9. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Tragen von Hand, Ellenbogen, Knie- und Rückenprotektoren wird empfohlen. Unabhängig davon sollte die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person befahren werden.
  10. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine der Anlage bzw. deren Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. An unübersichtlichen Stellen der Anlage darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligen Stopps sofort zu räumen.
  11. An Trailkreuzungen gilt ,,rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Hindernissen ist höchste Vorsicht geboten.
  12. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf der Anlage oder an deren Hindernissen sind nur nach vorheriger Zustimmung und unter Aufsicht des DAV zulässig.
  13. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger streng untersagt!